Unternehmensbesteuerung
3. Aufl. 2018
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Kapitel 7: Die Besteuerung von Unternehmensverbindungen
7.1 Organschaft
7.1.1 Vorbemerkung
Im Rahmen einer steuerlichen Organschaft wird eine Gruppe rechtlich selbständiger Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen für Besteuerungszwecke zu einem alleinigen Unternehmen zusammengefasst. Das Rechtsinstitut der Organschaft wird daher auch unter dem Begriff der Gruppenbesteuerung diskutiert. Die Organschaft knüpft an die wirtschaftliche Einheit einer in Betracht zu ziehenden Unternehmensgruppe, typischerweise eines Konzerns, an und ermöglicht trotz der rechtlichen Selbstständigkeit der einzelnen zur Organschaft zusammengeführten Gesellschaften eine konsolidierte Besteuerung, die der wirtschaftlichen Erscheinungsform des Unternehmensverbundes gerecht wird. Nach der Zurechnungstheorie werden innerhalb des Organkreises die Gewinne oder Verluste der beherrschten Unternehmen (Organgesellschaften) den Einkünften des herrschenden Unternehmens (Organträger) zugerechnet und auf dessen Ebene der Besteuerung unterworfen. Das deutsche Steuerrecht sieht die Bildung einer Organschaft für verschiedene Steuerarten vor. Namentlich sind dies die körperschaftsteuerliche Organschaft, die gewerbesteuerlich...