Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Führt die Erbschaft eines Unternehmens zu einem Unternehmensbeginn i. S. d. § 18 Abs. 2 Satz 4 UStG?
Grundsätzliches
Umsatzsteuerliche Unternehmer haben nach § 18 Abs. 1 UStG bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. In dieser Voranmeldung wird die Vorauszahlung selbst berechnet. Gesetzlich wird grundsätzlich das Kalendervierteljahr als Voranmeldungszeitraum definiert (§ 18 Abs. 2 Satz 1 UStG), jedoch gibt es hiervon mehrere Ausnahmen. Wenn beispielsweise die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 7.500 € beträgt, wird aus dem Kalendervierteljahr der Kalendermonat als Voranmeldungszeitraum.
Eine weitere Ausnahme von der Regel betrifft Unternehmensgründer. Nimmt der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auf, ist nach § 18 Abs. 2 Satz 4 UStG im laufenden und folgenden Kalenderjahr Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat.
Der Gesetzgeber verfolgt mit dieser Regelung die Zielsetzung, dass die Finanzämter zeitnah Informationen über Unternehmen erhalten, die ihre Tätigkeit aufnehmen. Die gewonnenen Informationen können somit früher ausgewertet werden, sodass beispielsweise Unternehmen kurzfristig geprüft und Hinterziehungsfälle früher aufgedeckt werden. Der Gesetzgeber geht ebenfalls davon aus, dass durch die frühzeitige Erkennung von ...