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Arbeitsverhältnis: Fristlose Kündigung
Außerdienstliches Verhalten kann eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen, wenn dieses die EigS. 724nung bzw. Zuverlässigkeit des Arbeitnehmers entfallen lässt, so das LAG Düsseldorf in seinem Urteil vom - 11 Sa 319/17 NWB VAAAG-92161 (PM v. ).
Bei der Bewertung des außerdienstlichen Verhaltens, das in einer Straftat besteht, sind die Art und Schwere des Delikts, dessen sich der Arbeitnehmer schuldig gemacht hat, die konkret nach dem Arbeitsvertrag geschuldete Tätigkeit sowie die Stellung im Betrieb zu berücksichtigen. Das LAG Düsseldorf ist in Anwendung dieser Grundsätze zu dem Ergebnis gelangt, dass die fristlose Kündigung des Klägers unwirksam sei. Zwar habe der im Labor des beklagten Chemieunternehmens beschäftigte Kläger, der wegen des ...