Testamentsvollstreckung: Bemessung der
billigen Testamentsvollstreckervergütung
Leitsatz
1. Ein Anspruch auf Rückzahlung eines Teiles der Testamentsvollstreckervergütung aus § 812
Abs. 1 S. 1 2. Alt. BGB besteht, wenn der Testamentsvollstrecker seine dem Nachlasskonto
entnommene Vergütung nicht mehr im Rahmen des ihm zustehenden billigen Ermessens festgesetzt
hat und deshalb vom Gericht die angemessene Vergütung festzusetzen ist. Für den
überschießenden Betrag fehlt ein Rechtsgrund für das Behaltendürfen.
2. Der Vergütungsbetrag kann nach der sog. Neuen Rheinischen Tabelle bemessen
werden.
3. Zur Beurteilung der Angemessenheit i.S.d. § 2221 BGB sind maßgebend der dem Testamentsvollstrecker
im Rahmen der Verfügung von Todes wegen nach dem Gesetz obliegende
Pflichtenkreis, der Umfang der ihn treffenden Verantwortung und die von ihm geleistete Arbeit,
wobei die Schwierigkeit der gelösten Aufgaben, die Dauer der Abwicklung oder der Verwaltung,
die Verwertung besonderer Kenntnisse und Erfahrungen und auch die Bewährung einer
sich im Erfolg auswirkenden Geschicklichkeit zu berücksichtigen sind (Anschluss LG Köln,
, 18 O 140/05, RNotZ 2007, 40).
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.