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LG Freiburg (Breisgau) Urteil v. - 11 O 138/17

Gesetze: BGB § 315, BGB § 812 Abs 1 S 1 Alt 2, BGB § 2200, BGB § 2219, BGB § 2221

Testamentsvollstreckung: Bemessung der billigen Testamentsvollstreckervergütung

Leitsatz

1. Ein Anspruch auf Rückzahlung eines Teiles der Testamentsvollstreckervergütung aus § 812 Abs. 1 S. 1 2. Alt. BGB besteht, wenn der Testamentsvollstrecker seine dem Nachlasskonto entnommene Vergütung nicht mehr im Rahmen des ihm zustehenden billigen Ermessens festgesetzt hat und deshalb vom Gericht die angemessene Vergütung festzusetzen ist. Für den überschießenden Betrag fehlt ein Rechtsgrund für das Behaltendürfen.

2. Der Vergütungsbetrag kann nach der sog. Neuen Rheinischen Tabelle bemessen werden.

3. Zur Beurteilung der Angemessenheit i.S.d. § 2221 BGB sind maßgebend der dem Testamentsvollstrecker im Rahmen der Verfügung von Todes wegen nach dem Gesetz obliegende Pflichtenkreis, der Umfang der ihn treffenden Verantwortung und die von ihm geleistete Arbeit, wobei die Schwierigkeit der gelösten Aufgaben, die Dauer der Abwicklung oder der Verwaltung, die Verwertung besonderer Kenntnisse und Erfahrungen und auch die Bewährung einer sich im Erfolg auswirkenden Geschicklichkeit zu berücksichtigen sind (Anschluss LG Köln, , 18 O 140/05, RNotZ 2007, 40).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:LGFREIB:2018:0112.11O138.17.00

Fundstelle(n):
PAAAG-96009

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LG Freiburg (Breisgau), Urteil v. 12.01.2018 - 11 O 138/17

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