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Wahlrechtsausübung bei Gewinnminderung nach § 7g Abs. 2 Satz 2 EStG
Das FG Mecklenburg-Vorpommern urteilte mit Datum vom - 3 K 329/15 NWB BAAAG-86269 wie folgt:
Wurde der Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung einer Kapitalgesellschaft ein nach Handelsrecht erstellter Jahresabschluss sowie eine Überleitungsrechnung nach § 60 Abs. 2 Satz 1 EStDV zur Anpassung der Handelsbilanz bzw. des handelsrechtlichen Jahresüberschusses an die steuerlich maßgeblichen Wertansätze beigefügt und werden dabei versehentlich die Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht nach § 7g Abs. 2 Satz 2 EStG gewinnmindernd herabgesetzt, so ist die Kapitalgesellschaft nur unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG (Bilanzänderung) zur Änderung des ausgeübten Wahlrechts gem. § 7g Abs. 2 Satz 2 EStG berechtigt.
Das Wahlrecht zur Gewinnminderung nach § 7g Abs. 2 Satz 2 EStG übt der Stpfl. dadurch aus, dass er in seiner Steuerbilanz das erworbene Wirtschaftsgut nicht mit den tatsächlichen ...