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PiR Nr. 10 vom Seite 306

Schadenersatz nach Kartellrechtsverstoß – IFRS 15 oder IAS 37?

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, Düsseldorf

I. Sachverhalt

K ist Zulieferer von Kameratechnik für diverse Handy-Hersteller. Die Kartellbehörde deckt auf, dass K mit anderen Kamerazulieferern Preisabsprachen getroffen hat. Als Kronzeuge erhält K Strafbefreiung.

Unberührt davon bleiben aber zivilrechtliche Schadenersatzansprüche der Handy-Hersteller wegen überhöhter Preise. Die Höhe der Schadenersatzverpflichtungen wird auf 10 Mio. € geschätzt.

Mit den Handy-Herstellern werden aber Vergleichsverhandlungen geführt, die für die nächsten drei Jahre Preisreduzierungen im erwarteten Umfang von kumuliert ca. 15 Mio. € gegenüber den bisherigen Zulieferverträgen vorsehen. Das Plus von 5 Mio. € gegenüber dem sonst erwarteten Schadenersatz dient der Wiederherstellung verloren gegangenen Vertrauens. Im März 02 werden die Vergleichsvereinbarungen unterschrieben.

Trotz der Preisreduzierungen erwartet K keine Verluste aus den Lieferungen der nächsten drei Jahre.

II. Fragestellung

Wie ist der Sachverhalt im Jahresabschluss 01 sowie im Quartalsabschluss März 02 zu bilanzieren?

III. Lösungshinweise

1. Vergleich als ansatz- und wertbegründender Akt

Der Vergleich ist ein schuldrechtlicher, i. d. R. gegenseitiger Vertrag (§ 779 BGB). Wie andere Verträge ist er der...

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