Einkommensteuer | BZSt stellt Erstattungsanträge zur Verfügung (hib)
Das Bundeszentralamt für Steuern hat im Zusammenhang mit den
Cum/Ex-Gestaltungen rund um den Dividendenstichtag 1.268 Erstattungsanträge von
85 Antragstellern mit einer Gesamtsumme in Höhe von 1,898 Milliarden Euro den
zuständigen Stellen der Länder und den Staatsanwaltschaften zur Verfügung
gestellt. Dort würden die weiteren Ermittlungen wegen Cum/Ex-Verdachts
vorgenommen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (BT-Drucks.
19/4397) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen (BT-Drucks.
19/3802).
Aktiengeschäfte um den Dividendenstichtag würden im besonderen Fokus der Finanzverwaltung stehen, erklärt die Regierung. Seit einer Gesetzesänderung sei jedoch die Gefahr der Erstattung zuvor nicht abgeführter Kapitalertragsteuer beseitigt. "Durch die Finanzbehörden in Bund und Ländern wurden keine Fallgestaltungen berichtet, die nach der Systemumstellung eine mehrfache Erstattung der Kapitalertragsteuer zum Gegenstand haben", erklärt die Bundesregierung.
Quelle: hib - heute im Bundestag Nr. 720 (Ls)
Fundstelle(n):
OAAAG-95824