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Weiterbeschäftigung von Rentnern
Was muss bei der Beschäftigung von Rentnern beachtet werden?
Trotz Rentenbezug arbeiten viele Menschen weiter bzw. nehmen eine neue Beschäftigung auf. Hier gibt es einige sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten, insbesondere im Rahmen des Flexirentengesetzes, zu beachten.
I. Versicherungspflicht oder -freiheit
1. Gesetzliche Rentenversicherung
Dem Grundsatz nach unterliegen Rentenbezieher in einer Beschäftigung den gleichen versicherungsrechtlichen Regeln wie andere Versicherte.
Für Altersrentner ist in der gesetzlichen Rentenversicherung § 5 Abs. 4 SGB VI zu beachten. Danach sind zunächst Personen rentenversicherungsfrei, die nach Ablauf des Monats, in dem sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, eine Vollrente wegen Alters beziehen (§ 5 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB VI; vgl. dazu die Ausführungen unter II.3.).
Das Gleiche gilt, wenn sie bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht versichert waren oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Beitragserstattung aus ihrer Versicherung erhalten haben (§ 5 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 SGB VI).
Allerdings können die Arbeitnehmer durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber auf die Versicherungsfreiheit verzichten.
Der Verzicht kann nur mit Wirkung für die Zukunft erklärt werden und ist für die Dauer der Beschäftigung bindend. Diese Regelungen gelten entsprech...