Finanzgericht Düsseldorf
Urteil v. - 6 K 884/15 K,G,F EFG 2018 S. 1531 Nr. 18
Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3
Gewinnminderung durch Aufwand aus Währungsumrechnung
Leitsatz
Bei Fremdwährungsverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über zehn Jahren ist davon auszugehen, dass sich Währungsschwankungen
grundsätzlich ausgleichen und daher durch eine nachteilige Veränderung des Währungskurses zum Bilanzstichtag keine gewinnmindernd
zu berücksichtigende voraussichtlich dauerhafte Teilwerterhöhung eintritt (vgl. , BStBl
II 2009, 778).
Die Entscheidung der Schweizerischen Nationalbank vom über die Festlegung eines Mindestkurses von 1,20 Franken pro
Euro begründet bei einer Restlaufzeit von mehr als elf Jahren im Hinblick auf die üblichen Wechselkursschwankungen keine dauerhafte
Werterhöhung einer CHF-Darlehensverbindlichkeit (Anschluss an , EFG
2016, 799; entgegen , EFG 2018, 100).
Allein die bloße Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens ohne Vorfälligkeitsentschädigung führt zu keinem anderen
Ergebnis (vgl. , DStRE 2012, 142).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2018 S. 2479 Nr. 42 BBK-Kurznachricht Nr. 21/2018 S. 985 DStRE 2019 S. 871 Nr. 14 DStZ 2018 S. 633 Nr. 18 EFG 2018 S. 1531 Nr. 18 IWB-Kurznachricht Nr. 20/2018 S. 755 KÖSDI 2018 S. 20937 Nr. 10 StuB-Bilanzreport Nr. 23/2018 S. 883 BAAAG-95717
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 23.07.2018 - 6 K 884/15 K,G,F
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