Online-Nachricht - Montag, 01.10.2018

Bilanzierung | Heubeck-Richttafeln werden angepasst

Am hat die Heubeck AG die Richttafeln RT 2018 G veröffentlicht. Nun wurde Anpassungsbedarf an den Richttafeln festgestellt.

Hintergrund: Die immer wieder aktualisierten „Richttafeln“ sind die allgemein anerkannten Rechnungsgrundlagen zur bilanziellen Bewertung von Pensionsverpflichtungen in Deutschland. Die neueste Ausgabe basiert auf aktuellen Statistiken der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung sowie des Statistischen Bundesamtes und spiegelt die jüngsten Entwicklungen bei Sterblichkeits-, Invalidisierungs-, Verheiratungs- und Fluktuationswahrscheinlichkeiten wider.

Im Rahmen interner Auswertungen hat die HEUBECK AG Inkonsistenzen in Bezug auf die verwendeten Datengrundlagen festgestellt. Diese führen dazu, dass der Trend zur Verbesserung der Sterblichkeiten und damit zur Verlängerung der Lebenserwartung überschätzt wird. Dadurch fallen die auf der Grundlage der RT 2018 G berechneten Pensionsrückstellungen insgesamt höher aus als bei durchgängig konsistenter Ableitung des Sterblichkeitstrends.

Aus Sicht der handelsrechtlichen oder internationalen Rechnungslegung könnte ein höherer Trend mit Hinweis auf sozioökonomische Aspekte durchaus begründet werden. Dennoch hat die Geschäftsführung beschlossen, die Richttafeln anzupassen und eine überarbeitete Version vorzulegen. Die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung sieht die Geschäftsführung damit weiterhin gegeben.

Die Anpassung der Tafeln wird einige Tage in Anspruch nehmen. „Zwei Wochen werden wir realistischer Weise benötigen, um sicherzustellen, dass die Anpassungen akkurat umgesetzt werden“, erklärte der Geschäftsführer Dr. Richard Herrmann.

Quelle: HEUBECK AG, Pressemitteilung v. 26.09.2018 (Ls)

Fundstelle(n):
NWB TAAAG-95711