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Online-Nachricht - Freitag, 28.09.2018

Gesetzgebung | Stellungnahme zur Digital Service Tax (BMF)

Der Wissenschaftliche Beirat beim BMF hat seine Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Digitalsteuer vorgelegt. Darin hat er den Vorschlag unter rechtlichen sowie wirtschaftlichen Gesichtspunkten untersucht und einer kritischen Analyse unterzogen.

Hintergrund: Die EU-Kommission hat im März 2018 eine Richtlinie zur „Fairen Besteuerung der digitalen Wirtschaft“ vorgeschlagen. Sie soll die Mitgliedstaaten der EU dazu verpflichten, eine Digital Service Tax (DST) als gesonderte Steuer auf bestimmte Erträge zu erheben, die aus der Erbringung (gewisser) digitaler Dienstleistungen erwirtschaftet werden.

Die DST soll auf die Bruttoerträge eines Steuerpflichtigen aus der Erbringung der in den Geltungsbereich der Steuer fallenden digitalen Dienstleistungen erhoben werden, abzüglich der Mehrwertsteuer und sonstiger ähnlicher Steuern (Art. 3 Abs. 2 RLV). Der Steuersatz soll sich auf 3 % der steuerbaren Erträge belaufen.

Die DST soll nur ein Zwischenschritt sein. Mittelfristig will die EU-Kommission den Begriff der Betriebsstätte in der Unternehmensbesteuerung um eine digitale Betriebsstätte erweitern.

In seiner Stellungnahme empfiehlt der Wissenschaftliche Beirat, die Vorschläge der EU-Kommission zur DST nicht zu unterstützen:

Der Beirat warnt dringend vor der Einführung der DST als Quick Fix bzw. Übergangssteuer: Da das EU-rechtliche Einstimmigkeitsprinzip im Bereich der Steuern auch für die Abschaffung von einmal eingeführten Regeln gilt, könne die DST zur Zementierung der eigentlich nur als vorläufig gedachten Steuer führen. Die daraus resultierende Inflexibilität könne Nachteile für die Mitgliedstaaten der EU im internationalen Steuerwettbewerb zur Folge haben.

Auf folgende Punkte geht der Wissenschaftliche Beirat näher ein:

  • Drohende Doppelbesteuerung

  • Hybridcharakter der DST und rechtliche Bedenken

  • Ökonomische Nebenwirkungen und Aufkommen

  • Prinzipien der internationalen Steuerrechtsordnung

  • Steuerpolitische Beweglichkeit

Hinweis:

Die Stellungnahme ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
GAAAG-95549