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Die Besteuerung der digitalen Wirtschaft
Diskussionen auf EU-Ebene gehen in die nächste Runde
Die Besteuerung der digitalen Wirtschaft wird derzeit intensiv auf internationaler sowie auf europäischer Ebene, aber auch hier in Deutschland diskutiert. Mitte Mai erklärte die Bundeskanzlerin bei der Haushaltsaussprache im Bundestag, dass die Richtlinienvorschläge der EU-Kommission zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft sehr sorgfältig zu prüfen seien, da bald das „Auto das rollende Internet“ sein könne. Anfang Juni verkündete sie dann beim Digital Leaders Summit, die Besteuerung von Daten sei aus ihrer Sicht das „zentrale Gerechtigkeitsproblem der Zukunft“.
Die Digitalisierung der Wirtschaft schreitet weiter voran und erfasst Prozesse auf allen Wertschöpfungsebenen unternehmerischer Aktivitäten. Dies hat auch Auswirkungen auf das Steuerrecht.
Im Rahmen des internationalen Steuerrechts können digitale Geschäftsmodelle ohne eine physische Präsenz in Hochsteuerländern präsent sein, weshalb sie regelmäßig keine Betriebsstätte begründen.
Wie mit diesem Umstand umzugehen ist, wurde bereits in der Vergangenheit in Deutschland, auf europäischer und auch G20-/OECD-Ebene diskutiert. Mit der Erklärung der Bundesregierung von Meseberg v. und dem Antritt der österreichis...