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Einkommensteuer: Zufluss von Arbeitslohn bei Wertguthabenkonten
Leitsätze
Gutschriften auf einem Wertguthabenkonto zur Finanzierung eines vorzeitigen Ruhestands sind kein gegenwärtig zufließender Arbeitslohn.
Dies gilt auch für Gutschriften auf dem Wertguthabenkonto eines Fremd-Geschäftsführers einer GmbH (entgegen , BStBl 2009 I S. 1286 NWB DAAAD-23776).
Sachverhalt
Der Kläger war Geschäftsführer der X-GmbH und erzielte aus
dieser Tätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
Die Gesellschafterversammlung der GmbH beschloss im Januar 2007, den Dienstvertrag des Klägers um eine Vereinbarung zur Ansammlung von Wertguthaben zur Finanzierung eines vorzeitigen Ruhestands (Wertguthabenvereinbarung) zu erweitern.
Auf der Grundlage dessen schloss die GmbH mit dem Kläger im Juli 2007 die Wertguthabenvereinbarung ab. Der Kläger verzichtete darin auf die Auszahlung laufender Bezüge i. H. von monatlich 6.000 € brutto zum Zwecke der Auszahlung in einer späteren Freistellungsphase. Zur Finanzierung der Entgelte für die spätere Freistellung schloss die GmbH als Versicherungsnehmerin eine Rückdeckungsversicherung ab. Die GmbH unterwarf die Zuführungen zu dem ...