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DStV mahnt: Kein unnötiges Rütteln am Grundsatz der umsatzsteuerlichen Unternehmenseinheit!
Dienstleistungen [i]Robisch/Greif, NWB 16/2015 S. 1182 zwischen Stammhaus und Niederlassung sind grds. nicht steuerbar (, FCE Bank NWB PAAAB-83174). Etwas anderes gilt jedoch, wenn die ausländische Zweigniederlassung Teil einer ausländischen Organschaft ist. Die ausländische Organschaft bildet einen eigenen Steuerpflichtigen im Sinne der Umsatzsteuer. Mit Stammhaus und Organschaft sind somit zwei verschiedene Steuerpflichtige an dem Umsatz beteiligt. Es liegt kein nicht steuerbarer Innenumsatz mehr vor. Dies hat der , Skandia NWB IAAAE-73524) klargestellt.
Robisch/Greif wiesen in diesem Zusammenhang in darauf hin, dass Steuerpflichtige mit entsprechenden Strukturen dringend aufgefordert sind, die Auswirkungen dieser Rechtsprechung zu prüfen und im In- und Ausland die Reaktionen der Finanzverwaltungen zu beobachten.
Nunmehr hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen Entwurf für die Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses vorgelegt. Dieser soll die Grundsätze der EuGH-Rechtsprechung [i] DStV, Stellungnahme S 11/2018 zur Rs. Skandia abbilden. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) mahnt in seiner Stellungnahme S 11/2...