Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erbrecht – Antwort auf Kleine Anfrage zum digitalen Nachlass (Bundesregierung)
Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drucks. 19/3954) zu geplanten Änderungen bezüglich des digitalen Nachlasses geantwortet (BT-Drucks. 19/4207).
Die Bundesregierung führte hierzu u. a. weiter aus:
Der BGH hat mit seiner Entscheidung v. - III ZR 183/17 NWB DAAAG-90320 klargestellt, dass digitale Inhalte ebenso wie sonstige Vermögensgegenstände und vertragliche Rechte und Pflichten des Erblassers im Wege der S. 327Universalsukzession auf den Erben übergehen und dieser damit in die Rechtsposition des Erblassers eintritt. Es besteht daher insoweit kein Handlungsbedarf im Erbrecht.
Auf EU-Ebene wird derzeit der Entwurf der EU-Kommission für eine E-Privacy-VO beraten, welche den Schutz der Vertraulichkeit sämtlicher Formen der elektronischen Komm...