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Neubeleuchtung von Verrechnungspreisbestimmungen aufgrund der Hornbach-Entscheidung des EuGH
Konsequenzen des „Hornbach-Baumärkte“
[i]EuGH, Urteil v. 31.5.2018 - Rs. C-382/16 „Hornbach-Baumärkte“ NWB PAAAG-86743 Verrechnungspreisbestimmungen (im internationalen Sprachgebrauch „transferpricing-rules“) nehmen insbesondere im Kontext grenzüberschreitender Konzernstrukturen seit langem einen breiten Raum ein, bietet die Gestaltung der Verrechnungspreise doch ein elegant handhabbares Instrumentarium grenzüberschreitender Steuerarbitrage. Dieser grenzüberschreitende Bezug ist ursächlich dafür, dass den die Konzernverrechnungspreise regelnden Rechtsnormen aus unionsrechtlicher Sicht eine erhöhte Aufmerksamkeit zukommt. Denn die aufgrund angewandter Verrechnungspreisvorschriften latente Ungleichbehandlung eines grenzüberschreitenden Sachverhalts gegenüber einem rein inländischen Sachverhalt – in unionsrechtlicher Terminologie das sog. Vergleichspaar – sieht sich dem Vorwurf einer beschränkenden Wirkung ausgesetzt. EuGH-Entscheidungen zu Verrechnungspreisproblemen sind angesichts dieses Befunds erstaunlich spärlich nachzuweisen. Vor diesem Hintergrund ist eine hochaktuelle [i]Bühl/Retzer, IWB 14/2018 S. 562Entscheidung des EuGH zu einer deutschen Zentralbestimmung der Verrechnungspreise – § 1 AStG – für die Praxis der Verrechnungspreisgestaltung in grenzüberschreitenden Unternehmens...