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BFH 28.02.2018 VIII R 41/15, StuB 18/2018 S. 679

Einkommensteuer | Abgeltungsteuer-Anwendung von § 20 Abs. 9 EStG auch bei fehlendem Zufluss von Kapitaleinnahmen nach dem

Das Werbungskostenabzugsverbot des § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG findet auch dann Anwendung, wenn Ausgaben, die nach dem getätigt wurden, mit Kapitalerträgen zusammenhängen, die bereits vor dem zugeflossen sind; aus § 52a Abs. 10 Satz 10 EStG kann nicht geschlossen werden, dass Aufwendungen unabhängig von der Regelung des § 20 Abs. 9 EStG stets dem vollen Werbungskostenabzug unterliegen, sofern aus der Kapitalanlage jedenfalls nach 2009 keine Erträge fließen (Anschluss an NWB UAAAE-86114, BStBl 2015 II S. 387 = Kurzinfo StuB 2015 S. 273 NWB LAAAE-87838, und vom - VIII R 53/12 NWB NAAAE-75271, BStBl 2014 II S. 975 = Kurzinfo StuB 2014 S. 821 NWB HAAAE-78588; Bezug: § 20 Abs. 9 Satz 1, § 52a Abs. 10 Satz 10 EStG).

Praxishinweise

Im Urteilsfall war der Kläger zu 50 % an einer GmbH beteiligt, über deren Vermögen im Jahr 2004 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. 2005 wurde für den...

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