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Anwendungsfragen zum InvStG 2018
Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gegenüber dem Bundesverband Investment und Asset Management e. V. (BVI) zu den Auswirkungen der Zurechnung auf den Fonds-Aktiengewinn nach § 48 Investmentsteuergesetz (InvStG 2018) Stellung genommen (/16/10010 :011). Das BMF nimmt zu folgenden Punkten Stellung:
1. Zurechnung nach § 35 InvStG 2018
Taggenaue besitzzeitanteilige Zurechnung
Individuelle Zurechnung von Erträgen
2. Ermittlung des Fonds-Aktiengewinns nach § 48 InvStG 2018 S. 685
Berechnungsmethode
Übergangsregelung für Dach-Spezial-Investmentfonds
3. Spezial-Investmentfonds mit nur einem Anleger
4. Fonds-Abkommensgewinn, Fonds-Teilfreistellungsgewinn.