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StuB 18/2018 S. 678

Investitionsabzugsbetrag für Werkzeuge

Das Niedersächsische FG urteilte am - 3 K 74/18 NWB YAAAG-90018 wie folgt:

  • Zu den Voraussetzungen des § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b EStG in der bis 2015 geltenden Fassung.

  • Sog. Spritzgussformen gehören als abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter zum Anlagevermögen des Betriebs der Klin.

  • Zu der Frage, wann Werkzeuge ausschließlich in der inländischen Betriebsstätte genutzt werden.

Der Einsatz und die zwischenzeitliche Lagerung von Werkzeugen des Anlagevermögens (hier: Spritzgussformen) bei einem (ausländischen) Auftragnehmer ist bei funktionaler Betrachtung der einzigen inländischen Betriebsstätte zuzuordnen, wenn die tatsächliche Gewalt über das Wirtschaftsgut regelmäßig innerhalb kurzer Frist erlangt werden kann und damit im Einflussbereich des Betriebs verbleibt.

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