Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Beruf | Vorzeitige Kündigung eines Mandatsvertrags
Ein Mandant eines Rechtsanwalts kann sich nach vorzeitiger Kündigung des Mandatsvertrags nur dann auf den Wegfall des Vergütungsanspruchs für erbrachte Leistungen (§ 628 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB) berufen, wenn dem Rechtsanwalt eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung zur Last fällt, wobei auf das Verhalten abzustellen ist, auf das die Kündigung gestützt wird (vgl. NWB QAAAD-83522 [Zahnarztvertrag]) [i]Hamminger, NWB 48/2016 S. 3622
Nach § 628 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB steht dem Dienstverpflichteten kein Vergütungsanspruch zu, wenn er durch ein vertragswidriges Verhalten die Kündigung des Dienstberechtigten veranlasst hat und seine bisherigen Leistungen infolge der Kündigung für den Dienstberechtigten kein Interesse mehr haben. Fo...