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Reisevertrag | Fehlende Belehrung über Mangelanzeige
Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Belehrung über das Erfordernis einer Mangelanzeige, darf der Reiseveranstalter einem Ersatzanspruch aus § 651c Abs. 3 BGB grds. nicht entgegenhalten, dass der Reisende von einem Abhilfeverlangen und einer Fristsetzung abgesehen hat.
Die Reisende verlangt von der Reiseveranstalterin Ersatz der Mehrkosten für einen Ersatzflug, den sie nach der Verschiebung des ursprünglich vorgesehenen Flugs in Eigenregie gebucht hat. Im Streitfall war sie nicht gehalten, die Reiseveranstalterin unter Fristsetzung zur Abhilfe aufzufordern, weil es schon an einem ordnungsgemäßen Hinweis mit dem in § 6 Abs. 2 Nr. 7 BGB-InfoV vorgesehenen Inhalt fehlte. Danach hat die Reiseveranstalterin die Reisende in der Reisebestätigung darauf hinzuweisen, dass sie einen aufgetreten...