Melita Friebel, Josef Schneider, Hans Walter Schoor

Fallsammlung Einkommensteuer

21. Aufl. 2019

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61849-9
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-67341-2

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Fallsammlung Einkommensteuer (21. Auflage)

Kapitel 6: Familienleistungsausgleich, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§§ 24b31, 32, 6278 EStG)

Vorbemerkungen

Einem Elternteil steht gem. § 32 Abs. 6 EStG seit dem für jedes zu berücksichtigende Kind ein Freibetrag

  • für das sächliche Existenzminimum i. H. v. 2.184 €, ab dem VZ 2015: 2.256 €, ab dem VZ 2016: 2.304 €, ab dem VZ 2017: 2.358 € und ab dem VZ 2018: 2.394 € (Kinderfreibetrag) und

  • für den üblicherweise anfallenden Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf i. H. v. 1.320 € (Betreuungsfreibetrag) im Kalenderjahr zu.

Das Kindergeld beträgt monatlich

  • für das erste und zweite Kind jeweils 184 €, ab : 188 €, ab : 190 €, ab : 192 € und ab : 194 €,

  • für das dritte Kind 190 €, ab : 194 €, ab : 196 €, ab : 198 € und ab 200 € und

  • für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 215 €, ab : 219 €, ab : 221 €, ab : 223 € und ab : 225 € (§ 66 Abs. 1 EStG).

Die steuerliche Freistellung erfolgt nach § 31 Satz 1 EStG durch die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG oder durch Kindergeld. Die Eltern werden im laufenden Kalenderjahr durch die monatliche Zahlung von Kindergeld entlastet. Im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung wird dann von Amts wegen geprüft, welche Regelung günstiger ist. Sind die Freibeträge günstiger, werden diese vom Einkommen abgezogen; ...BStBl 2013 II 228

Fallsammlung Einkommensteuer

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