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Bindung des Betriebserwerbers an zukünftige Tariflohnerhöhungen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB HAAAG-94422 In Arbeitsverträgen wird häufig auf die Geltung von tarifvertraglichen Regelungen verwiesen (sog. Bezugnahmeklauseln). Bei einem Betriebsübergang (§ 613a BGB) stellt sich für den Betriebserwerber regelmäßig die Frage, ob er gegenüber den übernommenen Arbeitnehmern die seitens des Betriebsveräußerers arbeitsvertraglich in Bezug genommenen Tarifregelungen statisch oder dynamisch anzuwenden hat – also konkret: ob er an erst nach dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs verhandelte und abgeschlossene Tariflohnerhöhungen gebunden ist oder nicht.
Ausführlicher Beitrag s. .
Arten von Bezugnahmeklauseln
[i]Statische BezugnahmeklauselHandelt es sich um eine sog. statische Bezugnahmeklausel, wird auf einen Tarifvertrag in einer ganz bestimmten Fassung verwiesen. Diese gilt für den Betriebserwerber mit gleichem Inhalt wie bisher fort, d. h. die Klausel verweist auch weiterhin auf den in der Klausel bezogenen Tarifvertrag in der dort genannten Fassung.
[i]Kleine dynamische BezugnahmeklauselWird in dem Arbeitsvertrag demgegenüber auf einen bestimmten Tarifvertrag in seiner jeweils geltenden Fassung verwiesen (sog. kleine dynamische Bezugnahmeklausel), ist der Betriebserwerber grds. an die vereinbarte Dynamik gebunden, ...