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Übergang von einer Umsatzsteuer-Nachschau zur -Sonderprüfung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB QAAAG-94419 Im Gegensatz zu einer Außenprüfung ist für eine Nachschau keine Prüfungsanordnung notwendig. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit darf daher vom Instrument der Nachschau nicht uferlos Gebrauch gemacht werden. [i]Wenning, Umsatzsteuer-Sonderprüfung, infoCenter NWB WAAAB-40738 Das FG Hamburg hat sich in zwei Urteilen v. - 1 K 168/17 NWB CAAAG-80810 und v. - 6 K 44/17 NWB RAAAG-86281 mit den Voraussetzungen einer Umsatzsteuer-Nachschau und ihrer Überleitung zu einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung auseinandergesetzt.
Ausführlicher Beitrag s. .
Rechtsfragen
Die beiden rechtskräftigen Urteile des FG Hamburg betreffen die Fragen, ob mit einer Umsatzsteuer-Nachschau der Typ des genutzten Kassensystems überprüft werden darf und wann der Prüfer vor Ort zu einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung übergehen kann.
[i]FG Hamburg, Urteil v. 9.1.2018 - 1 K 168/17 NWB CAAAG-80810 Im Fall des 1. Senats klagte die Klägerin auf Feststellung, dass die Durchführung der Umsatzsteuer-Sonderprüfung rechtswidrig gewesen sei.
Der 1. Senat des FG Hamburg hielt die Klage für zulässig. Denn es bestand ein Feststellungsinteresse der Klägerin, weil sich aus der Feststellung der Rechtswidrigkeit des finanzbehördlichen Handelns ein Verwertungsverbot für ein gegen den Geschäftsführer anhängiges Steuerstrafverfahren habe ergeben können. Die Klage sei auch begründet, da gegenüber der Klägerin weder eine Prüfungsanordnung (