NWB Nr. 38 vom Seite 2745

Alte Bekannte

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Kommt § 7b EStG wieder?

Am soll er vom Kabinett verabschiedet werden, der Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus. Der Gesetzentwurf sieht die Einführung eines neuen § 7b EStG-E vor, welcher Sonderabschreibungen für den Mietwohnungsneubau ermöglicht. Damit greift die Große Koalition eine Gesetzesinitiative aus dem Jahr 2016 auf, die in der letzten Legislaturperiode noch gescheitert war. Wie nach einer öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss damals deutlich wurde, standen Teile der Koalition nicht einheitlich hinter dem konkreten Gesetzentwurf, sondern favorisierten wohl direkte Förderinstrumente wie Zuschüsse oder Zulagen. Dabei ist die Idee einer „indirekten“ Förderung mittels verbesserter Abschreibungsbedingungen nicht neu. Bis 1986 konnten für selbstgenutztes Wohneigentum im Rahmen einer pauschalierten Nutzungswertbesteuerung nach dem ehemaligen § 7b EStG erhöhte Absetzungen in Anspruch genommen werden. Bei Bauanträgen ab dem und einer Fertigstellung bis zum ermöglichten der ehemalige § 7k EStG Sonderabschreibungen für den sozialen Wohnungsbau und zeitgleich der ehemalige § 7c EStG erhöhte Absetzungen für Baumaßnahmen an Gebäuden zur Schaffung neuer Mietwohnungen. Mit ihrem aktuellen Entwurf für ein Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus unternimmt die Bundesregierung nun einen zweiten Anlauf, privaten Investoren in den kommenden Jahren den Bau von Mietwohnungen durch Sonderabschreibungen schmackhaft zu machen. Ob ihre Erfolgschancen diesmal besser stehen und unser „alter Bekannter“ § 7b EStG wiederkommt, untersucht Hechtner auf .

Ein „Happy End“ für einen anderen, noch nicht ganz so alten Bekannten gibt es jetzt für die sog. Sanierungsklausel (§ 8c Abs. 1a KStG). Im Juli 2009 rückwirkend auf den eingeführt, sah ihr Schicksal nach der Einstufung als rechtswidrige Beihilfe durch die Europäische Kommission im Januar 2011 lange Zeit düster aus. Die „Rettung“ kommt vom EuGH, der in vier parallelen Urteilen den damaligen Beschluss der Europäischen Kommission für nichtig erklärt hat. Dazu hat sich das Gericht tief in die Regelungszusammenhänge des nationalen Steuerrechts eingearbeitet. Das gibt Hoffnung für weitere unter dem Damoklesschwert der EU-Beihilferechtswidrigkeit stehende nationale Vorschriften. In ihrem Aufsatz zur wiederbelebten Sanierungsklausel auf widmen sich Knebelsberger/Loose daher nicht nur der Analyse der positiven EuGH-Urteile und deren Auswirkungen auf das deutsche Steuerrecht, sondern geben darüber hinaus auch einen Ausblick auf das mögliche Schicksal der Steuerfreiheit von Sanierungserträgen(§ 3a EStG), des fortführungsgebundenen Verlustvortrags (§ 8d KStG) und der grunderwerbsteuerlichen Konzernklausel (§ 6a GrEStG).

Beste Grüße

Reinhild Foitzik

Fundstelle(n):
NWB 2018 Seite 2745
AAAAG-94190