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EuGH | Vorsteuerabzug einer Holding bei unmittelbaren oder mittelbaren Eingriffen in die Verwaltung ihrer Tochtergesellschaften
Eine Holding (Klägerin) verwaltete die Anteile ihrer Tochtergesellschaften, denen sie zudem ein Gebäude vermietete. Gegenstand des Verfahrens war das Vorsteuerabzugsrecht der Klägerin aus Umstrukturierungskosten, das in einem ersten Schritt voraussetzte, dass die Klägerin als Steuerpflichtige eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübte.
Nach dem EuGH kann der Erwerb und das Halten von Anteilen an anderen Gesellschaften nicht als wirtschaftliche Tätigkeit angesehen werden. Etwas anderes gelte, wenn die Beteiligung unbeschadet der Rechte, die dem Anteilseigner in seiner Eigenschaft als Aktionär oder Gesellschafter zustehen, mit unmittelbaren oder [i]Vermietung eines Gebäudes als „Eingriff in die Verwaltung“ der Tochtergesellschaftmittelbaren Eingriffen in die Verwaltung der Gesellschaft einhergeht, an der sie erworben wurde. Zu diesen Eingriffen zählen nach der EuGH-Rechtspre...