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Auflösung eines langfristigen Pachtvertrags gegen Entgelt
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB SAAAG-93682 Der NWB OAAAG-81723 klargestellt, dass sich der Vorsteuerabzug bei Leistungen, die zum Zweck der Beendigung einer bestimmten Leistung bezogen werden, nach dieser zu beendenden Tätigkeit richtet.
Ausführlicher Beitrag s. .
: Der Kläger war [i]BFH, Urteil v. 13.12.2017 - XI R 3/16 NWB OAAAG-81723 Eigentümer eines langfristig verpachteten Grundstücks. Er schloss mit der Pächterin einen Aufhebungsvertrag, um das Grundstück gewinnbringend verkaufen zu können. Diese Absicht ging aus dem Aufhebungsvertrag klar hervor. Der Kläger verpflichtete sich im Gegenzug zur Zahlung einer „Entschädigung“ (welche unstreitig umsatzsteuerlich als steuerpflichtige Verzichtsleistung anzusehen war) an die Pächterin. Später verkaufte der Kläger das Grundstück umsatzsteuerfrei. [i]Vanheiden, USt direkt digital 9/2018 S. 4Streitig war, ob der von der Pächterin in Rechnung gestellte Vorsteuerbetrag der steuerpflichtigen Verpachtung zuzurechnen ist oder der steuerfreien Veräußerung des Grundstücks.
[i]Steuerpflichtige Verpachtungsumsätze maßgeblich für VorsteuerabzugUnter Anwendung der vom EuGH entwickelten Grundsätze zum Vorsteuerabzug (insbesondere Urteil v. - Rs. C-408/9...