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Vorsteueraufteilung bei Schulsportanlagen
Der BFH hat zu der Frage entschieden, wie bei einer Sportanlage, die im Laufe eines Tages durch Schulsport und steuerpflichtige Vermietung an Dritte wechselnd genutzt wird, die Vorsteuer sachgerecht aufzuteilen ist.
I. Leitsatz (amtlich)
Bei einer zeitlich abwechselnden Nutzung desselben Gebäudes zu steuerfreien oder steuerpflichtigen Zwecken führt die Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach den Nutzungszeiten zu einer präziseren wirtschaftlichen Zurechnung nach § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG als der (unternehmensbezogene oder objektbezogene) Umsatzschlüssel.
II. Sachverhalt
Eine in der Rechtsform einer GmbH tätige, als gemeinnützig anerkannte staatlich genehmigte Ersatzschule bezieht von ihren Schülern Aufnahmeentgelte und laufendes Schulgeld. Die GmbH baute eine Sporthalle und einen Sportplatz. Diese Anlagen sollten sowohl für schulische Zwecke als auch zu gewerblichen und außerschulischen Zwecken genutzt werden.
Die GmbH ging davon aus, dass die Vermietung des Sportplatzes und der Sporthalle an andere Vereine umsatzsteuerfrei sei und machte zunächst keine Vorsteuerbeträge hinsichtlich der Sportanlagen geltend. Später reichte sie geänderte Steuererklärungen ein, in denen sie Vorsteuerbeträge geltend machte. Die Gm...