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PiR Nr. 9 vom Seite 272

Das Ende des LIBOR

WP Dr. Jens Freiberg

I. Einführung

Nachdem der London Stock Exchange die Zuständigkeit für die Erhebung entzogen und bereits ab dem die Ermittlung in die Hände der Intercontinental Exchange (ICE) gelegt wurde, ist als späte Folge der Finanzmarktkrise im Juli 2017 durch die britische Aufsichtsbehörde FCA das Ende der London Interbank Offered Rate (LIBOR) eingeläutet worden. Ab 2021 wird keine Preisstellung für die kurzfristige, unbesicherte Überlassung von Kapital zwischen Finanzinstituten mehr erhoben, der Referenzzinssatz für eine risikolose Rendite bestimmt als durchschnittliches Entgelt entfällt. Ein wichtiger Benchmarkzinssatz für den Handel mit Zinsderivaten, Swaps, Futures, Optionen und Anleihen steht dann nicht mehr zur Verfügung. Als Ersatz kommt künftig ein Rückgriff auf Overnight Interest Averages (ONIA), der sich auf Basis tatsächlich getätigter Umsätze als Durchschnittszinssatz für Übernachtgeld im Interbankengeschäft ergibt, in Betracht. Die geplante Streichung der Interbank Offered Rates (IBOR) als Benchmarkzinssatz zieht eine Reihe von Bilanzierungsfragen nach sich. Unmittelbare Konsequenzen ergeben sich für die bilanzielle Abbildung von ...

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