Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Behandlung des Unterschiedsbetrags bei Übergang zur Komponentenabschreibung
I. Sachverhalt
Die U GmbH hat Verwaltungs- und Lagergebäude bisher handels- und steuerbilanziell mit 2 % pro Jahr abgeschrieben. Mit Wirkung ab dem Jahr 11 wechselt sie handelsrechtlich zur Komponentenabschreibung mit unterschiedlichen Abschreibungssätzen für Dacheindeckung, tragende Teile, Gebäudetechnik usw.
Im Übergangszeitpunkt () entspricht der Buchwert nach bisherigem Vorgehen nicht dem retrospektiv ermittelten Wert, der sich ergeben hätte, wenn von Anfang an nach Komponenten abgeschrieben worden wäre:
Beim Bürogebäude liegt der retrospektive Wert unter dem bisherigen Buchwert,
beim Lagergebäude ist es umgekehrt.
Der Grund für das unterschiedliche Vorzeichen des Unterschiedsbetrags liegt teils im unterschiedlichen Alter der Gebäude, teils darin, dass kurzlebigere Gebäudetechnik beim Büro eine größere Rolle spielt als beim Lager.
II. Fragestellungen
Wie ist beim Übergang zur Komponentenabschreibung vorzugehen?
Ist der Unterschiedsbetrag durch Zuschreibung bzw. außerplanmäßige Abschreibung zu berücksichtigen oder unterbleibt eine Buchwertanpassung?
III. Lösungshinweise
1. Zulässigkeit der Komponentenabschreibung
Durch IDW RH HFA 1.016 ist die handelsrechtliche Zulässigkeit de...