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Anwendbarkeit des Mindestlohngesetzes auf im Ausland ansässige Transportunternehmen und ihre Arbeitnehmer
[i] Generalzolldirektion, Pressemitteilung v. 28.8.2018Das FG Baden-Württemberg hat am - 11 K 544/16 und 11 K 2644/16 entschieden, dass das deutsche MiLoG auch auf ausländische Transportunternehmen und ihre nur kurzfristig in Deutschland eingesetzten Fahrer anwendbar ist. In zwei gleichgelagerten Fällen hatten sich die ausländischen Transportunternehmen jeweils gegen die Prüfungsverfügung des Hauptzollamts Stuttgart gewandt, mit der Unterlagen angefordert wurden, die die Zahlung des Mindestlohns für die Tätigkeit in Deutschland belegen sollten. Hiergegen hatten die beiden Unternehmen vor dem FG Baden-Württemberg insbesondere mit der Begründung, die Anwendung des MiLoG sei nicht mit Europarecht vereinbar, Klage erhoben.
[i]FG Baden-Württemberg, Urteil v. 22.8.2018 - 11 K 544/16 und 11 K 2644/16In seinen Urteilsbegründungen hat sich das Finanzgericht eingehend mit den europarechtlichen Fragen auseinandergesetzt und schließlich die Rechtmäßigkeit der Mindestlohnprüfungen der Zollverwaltung im internationalen Verkehrssektor bestätigt. Die Revision wurde zugelassen.