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Aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen
An dieser Stelle finden Sie Monat für Monat ausgewählte aktuelle Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen für Ihre tägliche Arbeit.
Urteil des Monats
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
Der Kläger wurde für das Streitjahr 2010 mit seiner Ehefrau zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. In ihrer Einkommensteuererklärung machten die Eheleute unter Vorlage einer Unterhaltsbescheinigung eine am an den in Brasilien lebenden Vater des Klägers geleistete Zahlung i. H. v. 3.000 € als Unterhaltsaufwendungen gem. § 33a Abs. 1 EStG geltend. Am überwies der Kläger erneut 3.000 € an den Vater. Das Finanzamt erkannte für das Streitjahr 2010 Unterhaltszahlungen nur i. H. v. 161 € als außergewöhnliche Belastungen an, die es wie folgt berechnete:
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Höchstbetrag Brasilien (½ von 8.004 € = 4.002 €), zeitanteilig für einen Monat): | 333 € | |
– | Rente des Vaters (12 · 221,57 €) = 2.658 €, abzüglich Kostenpauschale (180 €), Werbungskostenpauschbetrag (102 €) und anrechnungsfreier Betrag (312 €) = 2.064 €, zeitanteilig für einen Monat: | 172 € |
= | anzuerkennender Unterhalt für einen Monat: | 161 € |
Mit seinem Einspruch macht der Kläger geltend, dass die Unterhaltsaufwendungen auch berücksichtigt wer...