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Steuern sparen bei der Vor- und Nacherbschaft
Warum es auf den richtigen Zeitpunkt ankommt
Die Einrichtung der Vor- und Nacherbschaft ist eine beliebte Konstruktion bei der Gestaltung letztwilliger Verfügungen, gerade wenn es darum geht, den Nachlass in der Unternehmensnachfolge generationenübergreifend zu erhalten. In der Regel wird als Zeitpunkt für den Eintritt des Nacherbfalls der Zeitpunkt des Versterbens des Vorerben bestimmt. Dadurch werden oft erhebliche Steuerersparnisse verschenkt.
Wird der Nacherbfall nicht an den Tod des Vorerben geknüpft, sondern an andere Ereignisse, können sich erhebliche steuerliche Vorteile ergeben. In vielen Fällen reduziert sich die Steuerbelastung des Nacherben auf nahezu „0“.
Bis zum Nacherbfall hat der Vorerbe den Erwerb als Erbe zu versteuern. Er darf die dafür nötigen Mittel aus dem Nachlass nehmen.
Die vom Vorerben entrichtete Steuer ist auf die Steuerschuld des Nacherben anzurechnen, wenn die entrichtete Steuer nicht auf eine stattgefundene Bereicherung des Vorerben entfällt.
I. Grundlagen
Die Vor- und Nacherbfolge trägt dem Wunsch der Vermögensinhaber Rechnung, auch über den Tod hinaus in ihrem Sinne gestalten zu können.
Der Erblasser kann im Rahmen der Testierfreiheit frei bestimmen, i...