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Instandsetzung und Modernisierung von Immobilien nach Erwerb
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB TAAAG-92529 Mit Urteil v. - IX R 41/17 NWB EAAAG-88491 hat der BFH entschieden, dass auch nach der Anschaffung einer Immobilie unvermutet angefallene Kosten zur Wiederherstellung des zeitgemäßen Zustands der vermieteten Wohnung „anschaffungsnahe Kosten“ i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG sind. Dies gilt auch, wenn der Erwerber diese Schäden als „verdeckte Mängel“ zum Zeitpunkt [i]BFH, Urteil v. 13.3.2018 - IX R 41/17 NWB EAAAG-88491 der Anschaffung nicht kannte, sofern sie zum Zeitpunkt des Erwerbs bereits vorhanden oder „angelegt“ waren. Nicht zu den „anschaffungsnahen Kosten“ gehören neben den in Satz 2 genannten Ausnahmen nach der Rechtsprechung des BFH lediglich Aufwendungen für Instandsetzungsmaßnahmen aufgrund von Mängeln, die bei Erwerb der Immobilie weder vorhanden noch „angelegt“ waren, sondern [i]Langenkämper, Erhaltungsaufwand/Modernisierungsaufwand, infoCenter NWB YAAAB-05660 nachweislich erst durch das mutwillige Verhalten Dritter danach verursacht worden sind. Mit diesem am veröffentlichten Urteil knüpft der BFH damit insbesondere an seine Urteile v. - IX R 22/15 (BStBl 2016 II S. 999) sowie v. - IX R 6/16 (BStBl 2018 II S. 9) an und schafft weitere Rechtsklarheit.
Ausführlicher Beitrag s. .
§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG als Regelvermutung für anschaffungsnahe Herstellungskosten
[i]Keine Notwendigkeit einer EinzelfallprüfungDas vorl...