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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 06 | Gebäude-Abschreibung: Kein Wechsel von der degressiven AfA zur AfA nach tatsächlicher Nutzungsdauer

Wer die degressive Gebäude-AfA nach fallenden Staffelsätzen in Anspruch genommen hat, kann nicht zur AfA nach der tatsächlichen Nutzungsdauer übergehen. Das hat der BFH aktuell entschieden. § 7 Abs. 5 EStG typisiere die Nutzungsdauer eines Gebäudes und diene damit der Rechtsvereinfachung. Diese trete aber nur ein, wenn die Wahl über die gesamte Dauer der Abschreibung bindend sei. Die Wahl der degressiven AfA ist deshalb im Grundsatz unabänderlich.

Wir beginnen mit einigen aktuellen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs, die für Vermieter wichtig sind. Bei dem ersten Urteil geht es um die Gebäude-Abschreibung. Konkret: um den Wechsel von der degressiven Abschreibung nach fallenden Prozentsätzen zur linearen Abschreibung gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG – nach der tatsächlichen Nutzungsdauer.

Betroffen sind insbesondere Mietwohngebäude, die vor 2006 angeschafft oder hergestellt wurden. Seit 2006 ist in Neufällen nur noch die lineare Abschreibung möglich. Zuvor gab es noch die Option, neue Gebäude, die zu Wohnzwecken dienen, degressiv abzuschreiben – anstelle der linearen Abschreibung von 2 %. Dies führte durch die Vorverlagerung der Abschreibung zu einer Stundung der Steuer.

Bei einem Bauantrag oder einem Kaufv...

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