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Track 21 | Investitionsabzugsbetrag: Einsatz und Lagerung von Werkzeugen im Ausland ist unschädlich
Der Einsatz und die zwischenzeitliche Lagerung von Werkzeugen des Anlagevermögens (hier Spritzgussformen) bei einem ausländischen Auftragnehmer ist nach einem unternehmerfreundlichen Urteil des FG Niedersachsen bei funktionaler Betrachtung der einzigen inländischen Betriebsstätte zuzuordnen, wenn die tatsächliche Gewalt über das Wirtschaftsgut regelmäßig innerhalb kurzer Frist wiedererlangt werden kann und damit im Einflussbereich des Betriebs verbleibt.
Ein Prozess zum Investitionsabzugsbetrag macht heute den Anfang.
Wie Sie wissen, sind die Anschaffung und die Herstellung von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens begünstigt. Vorausgesetzt: Die Wirtschaftsgüter werden ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt – in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebs, zu dessen Anlagevermögen die Wirtschaftsgüter gehören.
Im Streitfall beanspruchte ein Unternehmen, das seine einzige Betriebsstätte in Deutschland hat, die Mittelstandsförderung nach § 7g EStG für Werkzeuge des Anlagevermögens. Es handelte sich um Spritzgussformen. Diese befanden sich bei einem Auftragnehmer in Italien. Dieser fertigte mit Hilfe der Werkzeuge bestimmte Kunststoffteile für das ...