Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB-BB Nr. 9 vom Seite 262

Fokus: Beschluss von EU-Kommission zur Sanierungsklausel ist nichtig

Rechtsanwalt, FAStR, Dipl.-Finw. (FH) Dr. Peter Steinberg

Der EuGH hat den Beschluss 2011/527/EU der Europäischen Kommission vom über die staatliche Beihilfe Deutschlands C 7/10 (ex CP 250/09 und NN/10) zur Sanierungsklausel (§ 8c Abs. 1a KStG) für nichtig erklärt (vgl. NWB JAAAG-87474 und C-219/16 P NWB WAAAG-88498). Die Nichtigkeit ergebe sich daraus, dass ein selektiver Vorteil, der zu einer diskriminierenden Behandlung geführt haben solle, anhand eines mangelhaften Referenzsystems festgestellt worden sei. Das Referenzsystem war zu eng gefasst und berücksichtigte nicht die „normale“ Besteuerung, so dass der Beschluss der EU-Kommission als nichtig eingestuft wurde.

Sachverhalt

Die EU-Kommission sah die Sanierungsklausel als eine rechtswidrige staatliche Beihilfe an und forderte die BRD auf, alle gewährten „Beihilfen“ zurückzufordern. Die Heitkamp BauHolding GmbH und die GFKL Financial Services AG hatten jeweils eine verbindliche Auskunft über die Anwendung der Sanierungsklausel eingeholt. Diese verbindliche Auskunft über die Anwendung der Sanierungsklausel wurde aufgrund des Beschlusses der EU-Kommission aufgehoben. Gegen den Beschluss der EU-Kommission klagten beide Firmen erfolglos vor dem EuG (vgl.

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 1
Online-Dokument

Fokus: Beschluss von EU-Kommission zur Sanierungsklausel ist nichtig

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB Betriebswirtschaftliche Beratung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen