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Sozialversicherung | Gründungszuschuss für Selbständige
Da der Gründungszuschuss für Arbeitslose zum Zwecke der Aufnahme einer selbständigen hauptberuflichen Tätigkeit (§ 93 SGB III) den Lebensunterhalt des Selbständigen in der Zeit nach der Existenzgründung sichern soll, ist eine Förderung dann nicht gerechtfertigt, wenn bereits vor Beginn/Aufnahme der selbständigen Tätigkeit belastbare und konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die selbständige Tätigkeit schon in der ersten Anlaufphase von sechs Monate so erfolgreich sein wird, dass Lebensunterhalt und soziale Absicherung für den Existenzgründer gewährleistet sind.
Der [i]Geißler, Arbeitsförderung, infoCenter NWB JAAAB-36964 Gründungszuschuss wurde vom Gesetzgeber von einer Pflicht- in eine Ermessensleistung umgewandelt. Hierzu stellt das Gericht klar, dass einem Antragsteller auf einen Gründungszuschuss nur eine solche Eigenleistungsfähigkeit en...