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Einkommensteuer | Beschränkte Einkommensteuerpflicht: Arbeitnehmertätigkeit für ein privates Unternehmen zur Förderung der Entwicklungshilfe
Zum Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die der Kläger als Arbeitnehmer eines privaten Unternehmens bezieht, das mit der Durchführung eines aus Mitteln der Bundesrepublik und der EU finanzierten Entwicklungshilfeprojekts (in Kenia) beauftragt ist, hat der Stellung genommen.
Der nicht unbeschränkt steuerpflichtige Kläger war als Arbeitnehmer einer deutschen Partnerschaftsgesellschaft von 2008 bis 2011 in Kenia tätig. Seine Arbeitsvergütung bezog er von der Arbeitgeberin, die auf der Grundlage eines Consulting-Vertrags mit einer gemeinnützigen Entwicklungshilfe-GmbH des Bundes in Kenia tätig war. Bezahlt wurde die Tätigkeit aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und d...