NWB Nr. 35 vom Seite 2521

Eine beliebte Angriffsfläche

Claudia Kehrein | Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Überraschende Namensänderung eines klassischen Omnibus-Gesetzes

Kaum ein Thema bewegt die Gemüter so stark wie die ordnungsgemäße Kassenführung in den bargeldintensiven Branchen. Nachdem der festgestellt hatte, dass beim Einsatz eines programmierbaren Kassensystems bereits das Fehlen der hierfür aufbewahrungspflichtigen Unterlagen einen formellen Mangel der Buchführung darstellt, der grundsätzlich schon für sich genommen zu einer Hinzuschätzung berechtigt, ist die Aufforderung zur Vorlage von Programmierprotokollen zu einer beliebten Angriffsfläche der Betriebsprüfer geworden. Die Steuerpflichtigen und deren steuerliche Berater stellt dies vor neue Herausforderungen und beschäftigt nach und nach auch die Finanzgerichte. Denn bislang geben weder Gesetz noch Verwaltung eine rechtssichere Konkretisierung dieses Begriffs vor und auch in der Literatur findet sich keine konkrete Ausgestaltung für ein Programmierprotokoll. Unklar ist zudem, ob die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu den PC-Kassensystemen überhaupt auf die proprietären Kassensysteme, bei denen es den Nutzern üblicherweise nicht möglich ist, in das Betriebssystem und die dahinter stehende Datenbank einzugreifen, übertragen werden kann. Vor dem Hintergrund, dass die Finanzämter derzeit undifferenziert etwaige Sicherheitszuschläge auf alle Steuerpflichtige ohne Sachverhalts- und Risikoabwägungen anwenden, sind die Ausführungen in dem aktuellen im Hinblick auf Mehrfilialbetriebe wegweisend. die Entscheidung zum Anlass, sich mit den Anforderungen an eine rechtmäßige Schätzung, den Programmierprotokollen bei einem proprietären Kassensystem sowie mit Sicherheitszuschlägen im Mehrfilialbetrieb auseinanderzusetzen.

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften nimmt der Gesetzgeber – obgleich die Namensgebung anderes vermuten lässt – nicht nur die Bekämpfung des Steuerbetrugs im Online-Handel in Angriff. Insgesamt enthält der – als Jahressteuergesetz 2018 gestartete – Gesetzentwurf etwa 30 konkrete Maßnahmen ohne engeren inhaltlichen Zusammenhang, deren Gemeinsamkeit allein in einer gewissen Dringlichkeit der Umsetzung besteht. Im Anschluss an einen ersten Überblick über die Änderungen des Einkommensteuergesetzes (NWB 33/2018 S. 2393) sowie des Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuergesetzes (NWB 34/2018 S. 2469) stellt der abschließende dritte Teil der Beitragsreihe von die Neuregelungen des Investmentsteuergesetzes sowie weitere Gesetzesänderungen vor.

Beste Grüße

Claudia Kehrein

Fundstelle(n):
NWB 2018 Seite 2521
VAAAG-92362