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Verlustverrechnungsbeschränkungen bei gewerblichen Termingeschäften
Analyse des
[i]BFH, Urteil v. 21.2.2018 - I R 60/16 NWB MAAAG-87340 Der NWB MAAAG-87340 entschieden, dass sog. echte ungedeckte Daytrading-Geschäfte mit Devisen als Termingeschäfte i. S. des § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG gelten. Bei derartigen Geschäften besteht daher lediglich eine sehr eingeschränkte Verlustnutzungsmöglichkeit. Da das Argumentationsmuster des BFH auch auf andere Geschäfte übertragbar ist, soll nachfolgend aufgezeigt werden, welche Kriterien bei der steuerlichen Einordnung von Termingeschäften zu beachten sind.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Verrechnungsbeschränkung bei Verlusten aus betrieblichen Termingeschäften
[i]Beschränkung der Verlustverrechnung bei TermingeschäftenNach § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG besteht bei Termingeschäften, durch die der Steuerpflichtige einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt, eine steuerliche Verlustverrechnungsbeschränkung. Verluste aus solchen Termingeschäften können danach weder mit anderen gewerblichen Einkünften noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden. Ebenso wenig erfolgt ein Verlustabzug nach Maßgabe des § 10d EStG. Ein entsprechender Verlustausgleich oder -abzug ist lediglich bei Gewinnen möglich, d...