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Umsatzsteuer | Änderung der Rechtsprechung zu den Rechnungsanforderungen in § 14 Abs. 4 UStG
(1) Eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung setzt nicht voraus, dass die wirtschaftlichen Tätigkeiten des leistenden Unternehmers unter der Anschrift ausgeübt werden, die in der von ihm ausgestellten Rechnung angegeben ist (Änderung der Rechtsprechung). (2) Es reicht jede Art von Anschrift, und damit auch eine Briefkastenanschrift, sofern der Unternehmer unter dieser Anschrift erreichbar ist (Bezug: § 4 Nr. 1 Buchst. b, § 6a, § 14 Abs. 4, § 14a, § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG; § 118 Abs. 2 FGO).
Nach der bisherigen ständigen BFH-Rechtsprechung berechtigt eine nur eine Briefkastenanschrift des Rechnungserstellers ausweisende Rechnung den Rechnungsempfänger nicht zum Vorsteuerabzug, wenn der Rechnungsersteller dort keinerlei wirtschaftliche Aktivitäten entfaltet. Der V. Senat hatte im Urteilsfall mit...BStBl 2015 II S. 914BStBl 2009 II S. 744BStBl 2008 II S. 695BStBl 2009 II S. 315BStBl 1996 II S. 620