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Überbestand an Ausbildungsverträgen
I. Sachverhalt
Die X GmbH betreibt ihr Geschäft in einer strukturschwachen Region. Unter Berufung auf ihre sozialpolitische Verantwortung hat sie 30 Ausbildungsverträge abgeschlossen. Nach eigenen Planungen geht sie davon aus, etwa zehn Personen nach Ausbildungsende in ein Anstellungsverhältnis zu übernehmen. Für den einzelnen Ausbildungsvertrag macht die X pro Jahr folgende Kalkulation auf:
Kosten für Ausbildungsvergütung, Lehrwerkstatt etc.: 25.000 €,
Ertrag aus Arbeitsleistung unter Kürzung für Berufsschule und im Vergleich zu normalen Arbeitnehmern geringere Produktivität: 15.000 €,
Verlust: 10.000 €.
Die X erwägt, je nach beim jeweiligen Vertrag noch verbleibendem Jahr eine Rückstellung in entsprechender Höhe anzusetzen. Alternativ überlegt sie, nur in Höhe des Überstands von 20 Verträgen (also mit 20/30 bzw. 6.667 €) eine Rückstellung zu bilden.
II. Fragestellung
Hat die X Rückstellungen anzusetzen, wenn ja der Höhe nach nur nach Maßgabe des Überbestands?
III. Lösungshinweise
1. Schwebende Geschäfte
Die Ausbildungsverhältnisse stellen hinsichtlich des noch ausstehenden Zeitraums schwebende Geschäfte dar. Infrage kommt eine Rückstellung nach § 249 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 HGB, sofern ein Verlust droht.