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RENO Nr. 8 vom Seite 10

Aktuelle Rechtsprechung

Rechtsfachwirtin Silke Umland; Drochtersen

An dieser Stelle finden Sie regelmäßig aktuelle Entscheidungen der höheren Gerichte, die für Ihre tägliche Arbeit von Nutzen sein können.

Dokumentenpauschale bei digitaler Aktenversendung

Dem RA als Pflichtverteidiger wird die komplette Verfahrensakte in digitalisierter Form zum Verbleib überlassen. Er beantragt nach Abschluss des Verfahrens jedoch die Festsetzung einer Dokumentenpauschale Nr. 7000 VV RVG in Höhe von 5.599,90 € für 37.216 Seiten. Das Gericht erkennt im KFB lediglich 500 Seiten (= 92,50 €) an. Hiergegen wendet sich der RA mit der Beschwerde. Allerdings ohne Erfolg. Das Gericht entscheidet, dass aufgrund der in digitaler Form vorliegenden Akten Kopierkosten nur festgesetzt werden können, wenn der RA besonders begründet, dass und aus welchen Gründen er die Kopien für die sachgerechte Bearbeitung benötigt. Das Argument des RA, eine Lesekopie für den inhaftierten Mandanten erstellen zu müssen, greift nicht, da diese Kopierkosten ohnehin nicht erstattungsfähig sind.

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom  – 2 Ws 1/18

Leitsatz: 1. Wird dem Verteidiger die komplette Verfahrensakte in digitalisierter Form zum weiteren Verbleib überlassen, sind Kopierkosten nach Nr. 7000 Nr. ...