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STFAN Nr. 8 vom Seite 4

Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags

Dipl.-Finanzwirtin Birgit Hoffjann; Schermbeck

Der Beitrag gibt einen Überblick über die gewerbesteuerliche Zerlegung nach §§ 28 ff. GewStG, die verfahrensrechtlichen Grundlagen und die zu beachtenden Besonderheiten bei den unterschiedlichen Gesellschaftsformen. Dabei wird erläutert, wann und wie ein Gewerbesteuermessbetrag zu zerlegen ist. Der regelmäßig zugrunde zu legende Zerlegungsmaßstab (= die Arbeitslöhne) wird anhand von Beispielen vorgestellt.

Allgemeines

In einem ersten Beitrag wurde bereits ein Überblick über die zentralen Rechtsnormen zur Gewerbesteuer zwecks Berechnung des Gewerbesteuermessbetrags und der Berechnung der Gewerbesteuer verschafft. Darüber hinaus wurde die Ermittlung der handelsrechtlichen Gewerbesteuer-Rückstellung vorgestellt.

Den Beitrag „Grundlagen zur Gewerbesteuer“ in Stfan 1/2018 S. 13 können Sie online in meinkiehl abrufen unter der DokID → KIEHL DAAAG-68765 .

Nunmehr ist die Frage interessant, welche Auswirkungen es hat, wenn die Betriebsstätten eines Gewerbebetriebs z. B. in unterschiedlichen Gemeinden liegen. In diesem Fall gilt, dass der Steuermessbetrag auf die einzelnen beteiligten Gemeinden zu zerlegen ist (§ 28 Abs. 1 Satz 1 GewStG). Den Zerlegungsmaßstab bilden hierbei regelmäßig die Arbeitslöhne (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG).

Neben der Festsetzung des Gewerbesteuermessbet...