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Umsatzsteuer kompakt
Schätzung unentgeltlicher Wertabgaben bei fehlender Aufzeichnung (FG)
Die teilweise Inanspruchnahme der Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben und die teilweise Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls – wie im vom FG München zu entscheidenden Streitfall – entzieht der Pauschalierung insgesamt die Grundlage und führt zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen, die gegen § 162 Abs. 1 Satz 2 AO verstoßen würden. Bei fehlenden Aufzeichnungen sind somit die Pauschbeträge insgesamt anzuwenden, individuelle Besonderheiten kommen nicht zum Tragen.
Ein Steuerpflichtiger kann sich nicht unter Verstoß gegen seine Aufzeichnungspflichten auf die Methodik der Richtsätze berufen, zugleich aber geltend machen, die dortige Annahme, dass jedes Familienmitglied altersentsprechend einen durchschnittlichen Eigenverbrauch begründet habe, treffe im Einzelfall auf bestimmte Familienangehörige nicht oder nur eingeschränkt zu.
Entnahmen sind nach § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG alle Wirtschaftsgüter (darunter Waren), die der Steuerpflichtige dem Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Wirtschaftsjahres entnommen hat. Gemäß § 4 Abs. 7 i. V. mit § 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG sind Einzelaufzei...