Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Je digitaler die Gesellschaft, desto digitaler auch ihr Nachlass
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB GAAAG-91369 Spielte der „digitale Nachlass“ neben dem „Nachlass klassischer Art“ in der Vermögensnachfolgeplanung bislang nahezu kaum eine Rolle, hat sich dieses Nischendasein spätestens mit dem NWB JAAAG-61871 gewandelt, das einen postmortalen Zugriff der Erben auf den Facebook-Account einer Verstorbenen verneint und damit zugleich die Beratungs- und Gestaltungspraxis vor neue Herausforderungen gestellt hatte. Der Bundesgerichtshof ( NWB DAAAG-90320) hat jetzt aber – erstmals – zum digitalen Nachlass eine grundlegende Weichenstellung zugunsten des insoweit vorrangigen Erbrechts vorgenommen.
Ausführlicher Beitrag s. .
Umdenken in der rechtlichen Bewertung digitaler Nachlässe überfällig
[i]BGH nimmt umfassend Stellung zum Verhältnis von Erb- und DatenschutzrechtDa in der Praxis selbst diejenigen, die schon zu Lebzeiten erbrechtliche Regelungen bzw. Vorsorgemaßnahmen dazu getroffen hatten, was nach ihrem Tod mit den eigenen digitalen Daten geschehen soll, im Anschluss an die Entscheidung des KG Berlin 21 U 9/16 befürchten mussten, dass die ihnen von Beraterseite seinerzeit empfohlenen digitalen Vorsorgevollmachten oder testamentarischen Anordnungen ohne zus...