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Lohnsteuer | Unentgeltliche Gestellung einer Gemeinschaftsunterkunft in einer Kaserne als Arbeitslohn
Nach dem handelt es sich bei der unentgeltlichen Gestellung der Gemeinschaftsunterkunft in einer Kaserne auch dann um einen lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil für den Zeitsoldaten, wenn der grds. zum Wohnen in der Kaserne verpflichtete Soldat die Unterkunft nicht für Übernachtungen nutzt, sondern arbeitstäglich zu seinem privaten Wohnsitz zurückfährt.
Der Kläger machte in seiner Einkommensteuererklärung für das Streitjahr Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geltend. Daneben beantragte er die Anerkennung von Unterkunftskosten am Beschäftigungsort in Höhe des von der Bundeswehr versteuerten Sachbezugswerts als Werbungskosten, da er aufgrund der Ausgangsregelungen (sog. Ausgang bis zum Wecken) die Unterkunft in...