Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Beauftragung von Sachverständigen/ Beratern durch den AG-Aufsichtsrat
BGH erkennt Vertretungsbefugnis des Aufsichtsrats an und schafft damit Rechtssicherheit
[i]Haack, Organe der Aktiengesellschaft, infoCenter NWB XAAAD-83294, III Das Aktienrecht regelt die Vertretungsbefugnis des Aufsichtsrats gegenüber dem Vorstand bei der Bestellung des Vorstands und der Regelung des Anstellungsvertrags und weist dem Aufsichtsrat die Befugnis zu, den Auftrag an den Abschlussprüfer zu erteilen. Die Überwachungsaufgabe des Aufsichtsrats erfordert aber auch die Beauftragung von Sachverständigen und den Abschluss sonstiger Hilfsgeschäfte. Da hierzu eine gesetzliche Regelung fehlt, wurde der Umfang der Vertretungsbefugnis des Aufsichtsrats in diesem Bereich bislang lebhaft diskutiert. Ungeklärt war zudem die Frage, ob der Aufsichtsrat die Gesellschaft in einem Prozess wegen einer Beauftragung von Sachverständigen vertreten kann. Der NWB SAAAG-82134) hat die Honorarklage einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nun zum Anlass genommen, Rechtssicherheit zu schaffen. Die Bedeutung dieser Entscheidung geht weit über das Aktienrecht hinaus und schafft eine klare Grundlage für die Corporate Governance und die Abgrenzung der Verantwortung zwischen Geschäftsführung und Überwachung. In seiner Entscheidung stärkt der BGH die Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit des Aufsichtsra...